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Klare Kommunikation, effizientere Prozesse
und wertvolle Tipps
Neue Highlights für eure Baufinanzierungsberatung
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Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
eine klare, verständliche und reibungslose Kommunikation im Antrags- und Auszahlungsprozess ist der Schlüssel zu einer zufriedenen Kundschaft und einem effizienten Arbeitsalltag. Um euch bei der Optimierung eurer Abläufe zu unterstützen, stellen wir heute wichtige Neuerungen in unseren Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (IVD) vor, greifen häufige Stolpersteine im Auszahlungsprozess auf und erinnern euch an bewährte Tipps aus vergangenen
Newslettern.
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Unsere wichtigste Neuerung: Auszahlungsvoraussetzungen im Darlehensvertrag
Dank eures wertvollen Feedbacks haben wir den Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (IVD) um einen neuen Punkt 10 „Auszahlungsvoraussetzungen“ ergänzt. Diese Neuerung sorgt für mehr Transparenz und stellt sicher, dass die notwendigen Bedingungen für eine Auszahlung nun klar und verständlich im Darlehensvertrag hinterlegt sind – sowohl für eure Kunden als auch für euch.
Zusätzlich haben wir den Prozess noch etwas optimiert: Ab sofort beinhaltet der Vertrag einen Auszahlungsauftrag. Für (Teil-)Kaufpreiszahlungen oder die Ablösung von Fremddarlehen sind somit keine separaten Auszahlungsaufträge mehr erforderlich. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Hinweis: Der neue Auszahlungsauftrag gilt ausschließlich für die Verwendungszwecke „Kauf“ und „Ablösung“. Für alle anderen Verwendungszwecke, wie beispielsweise Modernisierungen, Abschlagszahlungen für Neubauvorhaben oder Restauszahlungen, ist weiterhin das Formular „Auszahlung“ erforderlich. Dieses Formular wird dem Kunden direkt zur Verfügung gestellt und liegt dem Darlehensvertragsbündel bei.
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Knackpunkte bei der Auszahlung: Darauf müsst ihr achten
Damit der Auszahlungsprozess möglichst schnell und reibungslos läuft, möchten wir euch auf einige der häufigsten Stolpersteine hinweisen:
- Grundschuldeintragung
Stellt sicher, dass die Grundschuldeintragung vorliegt oder ein notarielles Rang-Attest vorgelegt wird.
- Zahlungsauftrag prüfen
Achtet darauf, dass die im Portal „Meine Baufinanzierung“ eingereichten Zahlungsaufträge die korrekten Angaben sowie die Unterschriften aller Beteiligten enthalten.
- Besichtigungstermin rechtzeitig ansetzen
Falls es Schwierigkeiten geben sollte, meldet euch bitte frühzeitig bei uns. (Kundendialogcenter unter +49 251 4905 4444)
- Ablösevollmacht
Wichtig: Wir benötigen die Ablösevollmacht von allen Darlehensnehmern, einschließlich etwaiger ehemaliger Darlehensnehmer.
- Verkäuferzweckerklärung bei Trennungsfällen
In Trennungsfällen ist die Verkäuferzweckerklärung unbedingt erforderlich.
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Erinnerung: Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg
Wie wir euch auch in vorherigen Newslettern vermittelt haben, ist eine klare und strukturierte Kommunikation essenziell für den Antrags- und Auszahlungsprozess. Hier noch einmal einige bewährte Tipps:
- Gebt klare Hinweise bei Besonderheiten
Dies gilt insbesondere für Angaben zum Verwendungszweck bei Kapitalbeschaffung. Aber auch Besonderheiten zur Grundbuchsituation, der Bonität, der späteren Auszahlung oder ähnlichem sind von Belang für die Antragsprüfung.
- Vermeidet unnötige Verzögerungen
Reduziert die Auszahlungszeitpunkte und sorgt dafür, dass zu jeder Auszahlung eine grundbuchliche Besicherung dargestellt werden kann (unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte sollten in der Regel nicht über sechs Monate auseinanderliegen).
Unsere Unterstützung für euch
Wir begleiten euch auch weiterhin aktiv in der Bearbeitung eurer Anträge:
- Bei Fragen zur Antragsstellung oder Klärung von Machbarkeiten:
Setzt euch einfach mit unserem Kundendialogcenter in Verbindung.
- Feedback zur Antragsbearbeitung:
Nutzt für textliche Rückmeldungen bitte den Chat in BaufiSmart oder den Upload eines Begleitschreibens bzw. ladet nachgeforderte Unterlagen direkt im Unterlagenmanager hoch.
- Antwortzeiten:
(Vor-)Anfragen über die Plattformen werden von uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
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Voranfragen richtig nutzen: Eure Möglichkeiten detailliert erklärt
Um euch effektiv bei eurer täglichen Arbeit im Bereich der Baufinanzierung zu unterstützen, möchten wir euch wichtige Hinweise zur Bearbeitung von Voranfragen geben.
In diesem Fall bitten wir euch, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Was ist möglich – und was nicht?
Voranfragen dienen dazu, konkrete Machbarkeiten oder Besonderheiten zu klären, die nicht direkt über die Ampelsteuerung unserer Systeme abgebildet werden können. Dabei möchten wir euch darauf hinweisen, dass:
» Keine konkrete Aussage über eine positive Kreditentscheidung getroffen wird.
» Keine Vorprüfung von Unterlagen, Bonitätseinschätzungen oder Wertermittlungen erfolgt.
» Die grundsätzliche Machbarkeit über unsere Ampelsteuerung gegeben wird:
- Grün: Nehmt diese Fälle bitte direkt an.
- Gelb: Verweist auf den „Lightfaden“ zur weiteren Klärung. Dieser ist im Europace-Wiki oder unter den Provider-Informationen in eHyp jeweils in der aktuellsten Version abrufbar.
- Rot: In der Regel nicht umsetzbar.
2. Wie reiche ich die Voranfrage ein?
Damit eure Voranfragen zügig bearbeitet werden können, bitten wir euch, gezielt auf den Anlass der Voranfrage einzugehen. Reicht bitte nur diejenigen Unterlagen ein, die unmittelbar zur Klärung erforderlich sind. Der Upload eines vollständigen Unterlagensets ist nicht notwendig, da die umfassende Prüfung erst im Rahmen einer regulären Antragseinreichung erfolgt.
3. Wie sieht die weitere Unterstützung aus?
Selbstverständlich sind wir für eure Fragen und Anliegen jederzeit erreichbar! Solltet ihr doch einmal unsicher sein oder weiterführende Klärung benötigen, könnt ihr euch gerne erneut an das Kundendialogcenter wenden.
Wenn ihr diese Hinweise berücksichtigt, können wir euch noch schneller und gezielter bei der Beratung eurer Kundinnen und Kunden unterstützen. Vielen Dank für eure Zusammenarbeit und euer Engagement!
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Tims Tipp:
Qualität vor Schnelligkeit -
so gelingt die gründliche Vorbereitung!
Nehmt euch bewusst Zeit, um vor der Einreichung alle Unterlagen auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen.
Eine gründliche Vorbereitung spart später Zeit, verhindert Rückfragen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Manchmal ist es besser, kurz auf die Bremse zu treten und Qualität vor Schnelligkeit zu setzen.
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Helft Kolleginnen und Kollegen – Newsletter jetzt weiterempfehlen!
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KONTAKT
DZ HYP
Wir freuen uns, euch und eure Kunden bei all Euren Projekten zu unterstützen und gemeinsam erfolgreich zu sein. Vielen Dank für Euer Vertrauen und Eure Partnerschaft!
 
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Jan Nöthe
Regionaldirektor Vermittlerorganisationen
» Tel.: +49 251 4905-2817
Tim Theil
Regionaldirektor Vermittlerorganisationen
» Tel.: +49 251 4905-2039
» E-Mail: vermittler@dzhyp.de
» dzhyp.de
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IMPRESSUM
DZ HYP AG
Standort Hamburg: Rosenstraße 2, 20095 Hamburg » Postfach 10 14 46, 20009 Hamburg
Telefon: +49 40 3334-0 » Telefax: +49 40 3334-1111
Standort Münster: Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster » Postadresse: 48136 Münster
Telefon: +49 251 4905-0 » Telefax: +49 251 4905-5555
www.dzhyp.de
Vorstand: Sabine Barthauer (Vorsitzende), Jörg Hermes, Stefan Schrader
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johannes Koch
Sitz der Gesellschaft: Hamburg und Münster
Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 5604, Amtsgericht Münster HRB 17424
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